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Mieterschutz
Im Mieterschutz geht es um den Schutz des Mieters vor unangemessenen
Vertragsvereinbarungen und den Beschränkungen des Vermieters das Kündigungsrecht
betreffend. So ist der Mieter in Sachen Kündigung dem Vermieter gegenüber wesentlich
besser gestellt. Während der Mieter grundsätzlich mit einer Frist von drei Monaten den
Mietvertrag kündigen kann, muss der Vermieter Staffelungen der Kündigungsfrist einhalten,
die sich nach der Dauer des Mietverhältnisses richten. Jedoch gehen mit dem Anmieten einer
Wohnung nicht nur Rechte des Mieters und Vermieters einher, sondern auch Pflichten. Da ist
es schon recht wichtig, sich mit dem Mietecht auszukennen. Da das aber nicht bei jedem der
Fall ist und das Mietrecht auch recht umfangreich ist, gibt es Mietervereine. Sehr bekannt ist
hierbei der Mieterschutzbund, der Mieter bei mietrechtlichen Fragen umfassen berät und sie
auch außergerichtlich vertritt. Aufgrund der Gesetzgebung darf der Mietschutzbund allerdings
nur Mitglieder beraten. Da der Mieterverein ein eingetragener Verein ist, steht die
Vereinsarbeit im Vordergrund und nicht das Gewinnstreben. Allerdings kann die
Mitgliedschaft nicht kostenlos gestaltet werden. Der Mieterschutzbund kümmert sich jedoch
nicht nur um die einzelnen Belange der Mieter vor Ort, sondern kämpft auch für die Rechte
der Mieter bei den entsprechenden Organen der Bundesregierung. Neben dem
Mieterschutzbund gibt es zahlreiche regional arbeitende Mietervereine. Hierbei haben sich
Wohnungsmieter zusammengeschlossen, um die Interessen der Mieter in der jeweiligen
Region in allen Fragen des Mietrechts zu vertreten. Des weiteren legen sie auch den
Mietspiegel fest bzw. geben Richtlinien an. Wie beim Mieterschutzbund auch, muss man
Mitglied dieses Vereins sein, um ein Recht auf eine kostenlose Beratung und eine
preiswertere Rechtsvertretung zu haben. Zusätzlich haben die Mitglieder eines Mietervereins
häufig die Möglichkeit, eine günstige Rechtsschutzversicherung für Mietstreitigkeiten
abzuschießen.