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Mieterschutz

Im Mieterschutz geht es um den Schutz des Mieters vor unangemessenen Vertragsvereinbarungen und den Beschränkungen des Vermieters das Kündigungsrecht betreffend. So ist der Mieter in Sachen Kündigung dem Vermieter gegenüber wesentlich besser gestellt. Während der Mieter grundsätzlich mit einer Frist von drei Monaten den Mietvertrag kündigen kann, muss der Vermieter Staffelungen der Kündigungsfrist einhalten, die sich nach der Dauer des Mietverhältnisses richten. Jedoch gehen mit dem Anmieten einer Wohnung nicht nur Rechte des Mieters und Vermieters einher, sondern auch Pflichten. Da ist es schon recht wichtig, sich mit dem Mietecht auszukennen. Da das aber nicht bei jedem der Fall ist und das Mietrecht auch recht umfangreich ist, gibt es Mietervereine. Sehr bekannt ist hierbei der Mieterschutzbund, der Mieter bei mietrechtlichen Fragen umfassen berät und sie auch außergerichtlich vertritt. Aufgrund der Gesetzgebung darf der Mietschutzbund allerdings nur Mitglieder beraten. Da der Mieterverein ein eingetragener Verein ist, steht die Vereinsarbeit im Vordergrund und nicht das Gewinnstreben. Allerdings kann die Mitgliedschaft nicht kostenlos gestaltet werden. Der Mieterschutzbund kümmert sich jedoch nicht nur um die einzelnen Belange der Mieter vor Ort, sondern kämpft auch für die Rechte der Mieter bei den entsprechenden Organen der Bundesregierung. Neben dem Mieterschutzbund gibt es zahlreiche regional arbeitende Mietervereine. Hierbei haben sich Wohnungsmieter zusammengeschlossen, um die Interessen der Mieter in der jeweiligen Region in allen Fragen des Mietrechts zu vertreten. Des weiteren legen sie auch den Mietspiegel fest bzw. geben Richtlinien an. Wie beim Mieterschutzbund auch, muss man Mitglied dieses Vereins sein, um ein Recht auf eine kostenlose Beratung und eine preiswertere Rechtsvertretung zu haben. Zusätzlich haben die Mitglieder eines Mietervereins häufig die Möglichkeit, eine günstige Rechtsschutzversicherung für Mietstreitigkeiten abzuschießen.